BFSG · Barrierefreiheit

Ist Ihre Website BFSG-konform? Jetzt kostenlos prüfen.

Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) B2C-Websites zur digitalen Barrierefreiheit nach WCAG 2.1 AA. Seit Q3 2026 prüft die Marktüberwachung automatisiert — ohne vorherige Beschwerde. Testen Sie in etwa 15 Sekunden, wo Ihre Website steht.

Was das BFSG von Ihrer Website verlangt

Das BFSG überträgt die WCAG 2.1 Stufe AA auf den deutschen E-Commerce. Ihre Website muss für Menschen mit Behinderungen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. In der Praxis heißt das unter anderem:

  • Textalternativen (Alt-Texte) für alle informativen Bilder
  • Ausreichende Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund
  • Vollständige Bedienbarkeit per Tastatur — auch im Checkout
  • Klar beschriftete Formularfelder und Fehlermeldungen
  • Eine logische Überschriften- und Seitenstruktur für Screenreader

Was bei einem Verstoß passiert

Das erste europäische Barrierefreiheits-Urteil (Juni 2026) ordnete volle Konformität binnen sechs Monaten an — danach 500 € pro Tag. In Deutschland prüft die Marktüberwachung seit dem dritten Quartal 2026 automatisiert. Entscheidend ist im Ernstfall nicht eine perfekte Website, sondern der Nachweis, dass Sie Barrieren dokumentiert und kontinuierlich beheben.

So prüfen Sie Ihre Website

Der kostenlose Check testet eine Seite Ihrer Website automatisch gegen WCAG 2.1 AA und listet die wichtigsten Befunde nach Schweregrad — in etwa 15 Sekunden, ohne Anmeldung. Für die gesamte Website prüft Konform laufend (täglich oder wöchentlich), warnt bei neuen Verstößen und erstellt monatliche Nachweisberichte als PDF, die Sie der Marktüberwachung oder Ihren Kunden vorlegen können.

Häufige Fragen zum BFSG

Wer ist vom BFSG betroffen?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 für Anbieter im elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern — praktisch für alle B2C-Online-Shops und viele Dienstleistungs-Websites. Ausgenommen sind reine B2B-Angebote und Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeitende und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz) bei Dienstleistungen.

Welche Strafen drohen bei fehlender Barrierefreiheit?

Seit dem dritten Quartal 2026 prüft die Marktüberwachung automatisiert und ohne vorherige Beschwerde. Das erste europäische Gerichtsurteil (Juni 2026) ordnete volle Konformität binnen sechs Monaten an, danach 500 € pro Tag. Hinzu kommen Beschwerden und Abmahnungen.

Welchen Standard muss meine Website erfüllen?

Das BFSG setzt die WCAG 2.1 Stufe AA um, referenziert über EN 301 549. Geprüft werden u. a. Textalternativen für Bilder, Farbkontraste, Tastaturbedienbarkeit, beschriftete Formularfelder und eine klare Seitenstruktur.

Reicht ein automatischer Test für die BFSG-Konformität?

Nein. Automatisierte Tests erkennen zuverlässig etwa ein Drittel der WCAG-Kriterien. Sie sind ideal für kontinuierliches Monitoring und als Nachweis Ihrer laufenden Bemühungen — für eine vollständige Konformitätsaussage kombinieren Sie sie mit einem manuellen Audit.

Wie kann ich meine Website auf Barrierefreiheit prüfen?

Geben Sie Ihre URL in den kostenlosen Check ein. Konform testet eine Seite automatisch gegen WCAG 2.1 AA und zeigt die wichtigsten Befunde in etwa 15 Sekunden. Für die gesamte Website plus monatliche Nachweisberichte gibt es das laufende Monitoring.

In 15 Sekunden Klarheit

Prüfen Sie kostenlos, wo Ihre Website beim BFSG steht — und dokumentieren Sie mit Konform Ihre laufende Barrierefreiheit.